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Eine Ergänzung zur Satzung ist die Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung stellt Regeln für ein Vereinsorgan auf und nicht für alle Mitglieder. Zum Beispiel kann sie Regelungen für die Arbeit des Vorstands aufstellen. Die Regeln sind deswegen praktischer als in der Satzung, in der auch Normen stehen.
Eine Ergänzung zur Satzung ist die Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung stellt Regeln für ein Vereinsorgan auf und nicht für alle Mitglieder. Zum Beispiel kann sie Regelungen für die Arbeit des Vorstands aufstellen. Die Regeln sind deswegen praktischer als in der Satzung, in der auch Normen stehen.
Das Vereinsleben wird in rechtlicher Hinsicht vorwiegend durch die Satzung des Vereins geregelt. … Abgesehen davon schreibt das Gesetz vor, dass bestimmte Vorschriften in der Satzung enthalten sein müssen. Dies betrifft beispielsweise die Bestimmungen über den Zweck des Vereins, seinen Namen und seinen Sitz.